«Franchising»
Die professionelle Form um Synergien zu nützen
Seit Beginn meiner «Kariere» als Karatetrainer im Jahr 1974 konnte ich immer wieder feststellen, dass sich die besonders leistungswilligen und talentierten SchülerInnen von renommierten Lehrern früher oder später von ihnen trennten, um ihre eigenen Wege mit einem eigenen Dojo zu gehen.
Gründe dafür gibt es viele und es spricht auch überhaupt nichts dagegen – ganz im Gegenteil – denn dadurch entsteht eine gesunde Konkurrenz, welche der Karateszene sicher sehr gut tut. In den meisten Fällen war jedoch ein völliges Loslösen, ja sogar ein späteres Gegeneinanderarbeiten zu beobachten, und dies ist mehr als beauerlich.
Eigentlich könnte es einem beim ersten Hinsehen als total logisch vorkommen, dass sich das «Mutterdojo» von seinem neuen «Rivalen» entfernt, und umgekehrt. Schliesslich hat der Gründer des neuen Dojos alles begriffen, und er weiss genau, wo es langgeht, und der verlassene «Altmeister» fühlt sich möglicherweise von seinem «Deshi» verraten.
Sieht man jedoch ein zweites Mal hin, so erkennt man, dass der Schüler einen Meister fand, welcher sein Talent zu fördern wusste und ihn zu einem selbständigen Karateka herangezogen hat, und der Meister seinerseits einen besonderen Schüler hatte, welcher Ausserordentliches zu leisten vermochte. Somit ist die Beziehung zwischen diesen zwei Menschen von besonderem Wert.
Wenn nun ein Meister bzw. ein Schüler erkennen würde, wie es um die Tatsachen und die Gefühle des andern steht, und wie wertvoll ein weiteres Zusammenarbeiten für beide wäre, käme es selten zu einer totalen Trennung, denn auch hier gilt: «Das Ganze ist mehr als die Summe der einzelnen Teile»
Als viel gravierender stufe ich jedoch eine mangelnde Zusammenarbeit der einzelnen Dojos untereinander (bzw. innerhalb eines Karateverbandes) ein, denn die gleichen Beobachtungen kann man leider oft auch dort machen.
Seien dies Terminkollisionen der verschiedenen Aktivitäten mangels Absprachen, separat geführte Werbeaktionen jedes einzelnen Dojos, nicht publizierte Diplomarbeiten von SpitzentrainerInnen, interne TrainerInnenaus- und -fortbildung ohne Zulassung Dritter, das unkoordinierte Einkaufen von Ausrüstungs- und Verkaufsmaterial, das Vernichten zugestellter Kursausschreibungen anderer usw.
Da der Karateka an sich ein Einzelkämpfer ist und dazu neigt sein eigenes «Königreich» aufzubauen, habe ich seit der Eröffnung meiner zweiten Karateschule (1980) an mehreren Neugründungen die verschiedensten Muster des Zusammenarbeitens ausprobiert. Jahrelang suchte ich nach einem Modell, bei welchem die aus dem «Miteinander» entstehenden Synergievorteile voll zum Tragen kommen und ein Dojo-Leiter trotz des Zusammenschlusses selbständig und eigenverantwortlich arbeiten kann. Meine langjährigen Erfahrungen haben schliesslich gezeigt, dass mit dem «Franchising» die besten Voraussetzungen dafür definiert werden können.
Wie funktioniert das Franchising?
- Das Franchising ist eine Übereinkunft zwischen dem Franchisegeber («erfahrener, etablierter Leader») und den Franchisenehmern («angeschlossene Partner»), welche auf dem «win-win-Prinzip» beruht.
- Durch das Franchising kommen die Erfahrungen des Franchisegebers sowie der andern Frachisenehmer auch Dritten zu.
- Die erwähnten Synergieeffekte haben zur Folge, dass die verschiedenen zeitlichen Aufwendungen und Kosten für Verwaltung, Internetauftritt, Werbung, TrainerInnenaus- und -fortbildung, Veranstaltungen, Materialeinkäufe usw. für alle Beteiligten massiv gesenkt werden können.
Es würde mich sehr freuen, wenn sich die/der eine oder andere Leserin/Leser eine Zusammenarbeit mit unseren Karateschulen vorstellen könnte, und sie/er sich für ein unverbindliches Gespräch mit mir unter info@swisskarate.ch in Verbindung setzen würde
Die wichtigsten Vertragspunkte
Franchisegeber
- Der Franchisegeber hat fundierte Kenntnisse in den Bereichen Dojo-Einrichtungen, Werbung, Public-Relation, Management, Mitgliederbetreuung, Mitgliederverwaltung, Materialeinkauf, Verträge, Ausbildungskonzepte, MitarbeiterInnenführung, TrainerInnenaus- und -fortbildung, Turnierorganisation, Coaching, Organisation von Trainingslagern usw.
- Der Franchisegeber verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich des professionellen Karateunterrichts.
- Das Leitbild (siehe separates Kapitel) der Dojos des Franchisegebers ist klar strukturiert und schriftlich definiert.
- Das «CI» (Name, Firmenlogo/Erscheinungsbild, Firmenfarben, Schriftzug usw.) des Franchisegebers ist seit Jahren gesamtschweizerisch gut eingeführt und steht für Beständigkeit, Seriosität, Qualität und hohen Ausbildungsstand.
- Der Franchisegeber verfügt über gute nationale und internationale Kontakte.
Franchisenehmer
- Der Franchisenehmer kann sich mit dem Leitbild des Franchisegebers identifizieren und er möchte von den Erfahrungen und Vorarbeiten des Franchisegebers profitieren, ohne dabei seine Selbständigkeit zu verlieren.
- Der Franchisenehmer ist bereit, die vom Franchisegeber geforderten Auflagen in Sachen Dojo-Einrichtung, Seriosität, Ausbildungskonzepte und Ausbildungsqualität zu erfüllen.
- Der Franchisenehmer erhält vom Franchisegeber die Zustimmung zur Verwendung seines «CI» (Name, Firmenlogo/Erscheinungsbild, Firmenfarben, Schriftzug usw.).
- Dem Franchisenehmer stehen sämtliche Werbevorlagen des Franchisegebers zur Verfügung (Mailing, Werbetexte, Plakate, Kleber, Prospekte, Gutscheine, Flyer usw.)
- Der Franchisenehmer und seine MitgliederInnen haben Zugang zu den internen TrainerInnenaus- und -fortbildungskursen des Franchisegebers sowie zu allen von ihm organisierten Aktivitäten.
- Der Franchisenehmer erhält die Möglichkeit die Website des Franchisegebers für die Präsentation seiner Karateschule zu nützen.
- Der Franchisenehmer erhält auf alle vom Franchisegeber geführten Verkaufsartikel einen Rabatt von 20%
- Der Franchisenehmer wird vom Franchisegeber in allen Fragen, welche mit der Führung einer Karateschule in Zusammenhang stehen, unterstützt.
- Der Franchisenehmer ist bereit mit dem Franchisegeber einen entsprechenden Vertrag einzugehen, in welchem die Vertragsdauer, Kündigungsmodalitäten usw. sowie die Leistungen der beiden Parteien definiert sind.