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«Franchising»

Die professionelle Form um Synergien zu nützen


Seit Beginn meiner «Kariere» als Karatetrainer im Jahr 1974 konnte ich immer wieder fest­stel­len, dass sich die be­son­ders leis­tungs­wil­ligen und ta­len­tier­ten Schüler­In­nen von re­no­mmier­ten Lehrern früher oder spä­ter von ihnen trenn­ten, um ihre eige­nen Wege mit einem eige­nen Dojo zu ge­hen.

Gründe dafür gibt es viele und es spricht auch überhaupt nichts dagegen – ganz im Ge­gen­teil – denn da­durch ent­steht eine ge­sun­de Kon­kur­renz, welche der Ka­ra­te­szene sicher sehr gut tut. In den meis­ten Fäl­len war je­doch ein völ­li­ges Los­lösen, ja so­gar ein spä­te­res Ge­gen­ein­an­der­ar­bei­ten zu be­ob­ach­ten, und dies ist mehr als be­auer­lich.

Eigentlich könnte es einem beim ersten Hinsehen als total logisch vorkommen, dass sich das «Mutter­dojo» von seinem neuen «Ri­valen» entfernt, und um­ge­kehrt. Schliess­lich hat der Grün­der des neuen Do­jos alles be­grif­fen, und er weiss genau, wo es lang­geht, und der ver­las­sene «Alt­meis­ter» fühlt sich mö­gli­cher­weise von seinem «Deshi» ver­ra­ten.

Sieht man jedoch ein zweites Mal hin, so erkennt man, dass der Schüler einen Meister fand, welcher sein Ta­lent zu för­dern wusste und ihn zu einem selb­stän­di­gen Ka­ra­te­ka he­ran­ge­zo­gen hat, und der Meis­ter sei­ner­seits einen be­son­de­ren Schüler hatte, welcher Aus­ser­or­dent­li­ches zu leis­ten ver­mochte. Somit ist die Be­zie­hung zwi­schen diesen zwei Men­schen von be­son­de­rem Wert.

Wenn nun ein Meister bzw. ein Schüler erkennen würde, wie es um die Tatsachen und die Ge­fühle des andern steht, und wie wert­voll ein wei­teres Zu­sam­men­ar­bei­ten für beide wäre, käme es sel­ten zu einer to­ta­len Tren­nung, denn auch hier gilt: «Das Ganze ist mehr als die Summe der einzelnen Teile»

Als viel gravierender stufe ich jedoch eine mangelnde Zusammenarbeit der ein­zel­nen Do­jos un­ter­ein­an­der (bzw. in­ner­halb eines Ka­ra­te­ver­ban­des) ein, denn die glei­chen Be­ob­ach­tun­gen kann man lei­der oft auch dort machen.

Seien dies Terminkollisionen der verschiedenen Aktivitäten mangels Ab­spra­chen, se­pa­rat ge­führte Wer­be­ak­tio­nen je­des ein­zel­nen Dojos, nicht pu­bli­zier­te Dip­lom­ar­bei­ten von Spitzen­trai­ner­Innen, in­terne Trai­ner­In­nen­aus- und -fort­bil­dung ohne Zu­las­sung Drit­ter, das un­ko­ordi­nier­te Ein­kaufen von Aus­rüs­tungs- und Ver­kaufs­ma­te­rial, das Ver­nich­ten zu­ge­stell­ter Kurs­aus­schrei­bun­gen ande­rer usw.

Da der Karateka an sich ein Einzelkämpfer ist und dazu neigt sein eigenes «König­reich» auf­zu­bauen, habe ich seit der Er­öff­nung meiner zwei­ten Ka­ra­te­schule (1980) an mehre­ren Neu­grün­dun­gen die ver­schie­den­sten Mus­ter des Zu­sam­men­ar­bei­tens aus­pro­biert. Jahre­lang suchte ich nach einem Mo­dell, bei wel­chem die aus dem «Mit­ein­an­der» ent­stehen­den Sy­ner­gie­vor­teile voll zum Tragen kom­men und ein Dojo-Lei­ter trotz des Zu­sam­men­schlusses selb­ständig und eigen­ver­ant­wort­lich ar­bei­ten kann. Meine langjährigen Erfahrungen haben schliesslich gezeigt, dass mit dem «Fran­chi­sing» die bes­ten Vor­aus­setzun­gen dafür de­fi­niert wer­den können.

Wie funktioniert das Franchising?
  • Das Franchising ist eine Übereinkunft zwischen dem Franchise­geber («er­fahren­er, eta­blier­ter Leader») und den Fran­chise­nehmern («an­ge­schlos­sene Par­tner»), welche auf dem «win-win-Prinzip» be­ruht.
  • Durch das Franchising kommen die Erfahrungen des Franchise­ge­bers sowie der andern Frachise­nehmer auch Drit­ten zu.
  • Die erwähnten Synergieeffekte haben zur Folge, dass die ver­schiedenen zeit­lichen Auf­wen­dungen und Kos­ten für Ver­wa­ltung, Inter­net­auftritt, Wer­bung, Trai­ner­In­nen­aus- und -fort­bil­dung, Ver­an­stal­tun­gen, Ma­te­rial­ein­käufe usw. für alle Be­tei­lig­ten massiv ge­senkt werden kön­nen.

Es würde mich sehr freuen, wenn sich die/der eine oder andere Leserin/Leser eine Zu­sam­men­ar­beit mit unse­ren Ka­ra­te­schulen vor­stel­len könnte, und sie/er sich für ein un­ver­bind­liches Ge­spräch mit mir unter info@swisskarate.ch in Ver­bin­dung setzen würde


Die wichtigsten Vertragspunkte

Franchisegeber

  • Der Franchisegeber hat fundierte Kennt­nis­se in den Be­rei­chen Dojo-Ein­rich­tun­gen, Wer­bung, Pub­lic-Re­la­tion, Manage­ment, Mit­gliede­rbe­treu­ung, Mit­glie­der­ver­wal­tung, Ma­te­rial­ei­nkauf, Ver­träge, Aus­bil­dungs­kon­zepte, Mit­ar­bei­ter­In­nen­füh­rung, Trai­ner­In­nen­aus- und -fort­bil­dung, Tur­nier­or­gani­sa­tion, Coaching, Or­gani­sa­tion von Trai­nings­lagern usw.
  • Der Franchisegeber verfügt über eine langjährige Er­fah­rung im Be­reich des pro­fes­sio­nel­len Ka­ra­te­unter­richts.
  • Das Leitbild (siehe separates Kapitel) der Do­jos des Fran­chise­ge­bers ist klar struk­tu­riert und schrift­lich de­fi­niert.
  • Das «CI» (Name, Firmenlogo/Erscheinungs­bild, Fir­men­far­ben, Schrift­zug usw.) des Fran­chise­ge­bers ist seit Jah­ren ge­samt­schwei­ze­risch gut ein­ge­führt und steht für Be­stän­dig­keit, Se­ri­osi­tät, Quali­tät und hohen Aus­bil­dungs­stand.
  • Der Franchisegeber verfügt über gute na­tio­na­le und inter­na­tio­nale Kon­takte.



Franchisenehmer

  • Der Franchisenehmer kann sich mit dem Leit­bild des Fran­chise­ge­bers iden­ti­fi­zieren und er möch­te von den Er­fah­run­gen und Vor­ar­bei­ten des Fran­chise­ge­bers profi­tie­ren, ohne dabei seine Selb­ständig­keit zu ver­lie­ren.
  • Der Franchisenehmer ist bereit, die vom Fran­chise­ge­ber ge­for­der­ten Auf­lagen in Sachen Dojo-Ein­rich­tung, Seri­osi­tät, Aus­bil­dungs­kon­zep­te und Aus­bil­dungs­quali­tät zu er­fül­len.
  • Der Franchisenehmer erhält vom Fran­chise­ge­ber die Zu­stim­mung zur Ver­wen­dung seines «CI» (Name, Fir­men­logo/Er­schei­nungs­bild, Fi­rmen­farben, Schrift­zug usw.).
  • Dem Franchisenehmer stehen sämtliche Wer­be­vor­lagen des Fran­chise­ge­bers zur Ver­fü­gung (Mai­ling, Wer­be­texte, Pla­kate, Kle­ber, Pro­spek­te, Gut­scheine, Flyer usw.)
  • Der Franchisenehmer und seine Mitglieder­In­nen haben Zu­gang zu den in­ter­nen Trai­ner­In­ne­naus- und -fort­bil­dungs­kur­sen des Fran­chise­ge­bers sowie zu allen von ihm or­gani­sier­ten Ak­ti­vi­tä­ten.
  • Der Franchisenehmer erhält die Möglich­keit die Web­site des Fran­chise­ge­bers für die Prä­sen­ta­tion seiner Ka­ra­te­schule zu nützen.
  • Der Franchisenehmer erhält auf alle vom Fran­chise­ge­ber ge­führ­ten Ver­kaufs­ar­ti­kel einen Ra­batt von 20%
  • Der Franchisenehmer wird vom Fran­chise­geber in al­len Fra­gen, welche mit der Füh­rung einer Ka­ra­te­schule in Zu­sam­men­hang stehen, un­ter­stützt.
  • Der Franchisenehmer ist bereit mit dem Fran­chise­ge­ber einen ent­spre­chen­den Ver­trag ein­zu­gehen, in wel­chem die Ver­trags­dauer, Kün­di­gungs­mo­dali­täten usw. sowie die Leis­tungen der bei­den Par­tei­en de­fi­niert sind.